
Altgeräteverwertung
Wir entsorgen durch die Altgeräteverwertung Ihre alte IT richtig
In Unternehmen fallen regelmäßig ausgediente IT-Geräte wie Rechner, Server, Notebooks oder Mobiltelefone an. Doch die Entsorgung dieser Altgeräte ist weit mehr als eine logistische Aufgabe: Sie betrifft Themen wie Datenschutz, Ressourcenschonung und gesetzliche Pflichten. Eine professionelle und nachhaltige IT-Altgeräteverwertung ist daher essenziell, sowohl aus ökologischer als auch aus wirtschaftlicher Sicht.
IT-Dienstleistungen und IT-Lösungen
Themen bei der Altgeräteverwertung (IT-Geräte)
Datensicherheit / Datenschutz
- Löschen oder Vernichten von Daten auf Festplatten, SSDs, mobilen Geräten, etc.
- Verfahren zur sicheren Datenlöschung (z. B. mehrfaches Überschreiben, Einsatz von zertifizierter Software wie Blancco, DBAN oder physische Zerstörung).
- DSGVO: Personenbezogene Daten dürfen nicht mehr rekonstruierbar sein (Art. 17 DSGVO – „Recht auf Vergessenwerden“).
Inventarführung / Nachverfolgbarkeit
- Dokumentation der Geräteausbuchung aus dem IT-Inventar.
- Nachweis, wann, wie und durch wen ein Gerät entsorgt wurde.
Umwelt- und Abfallrecht
- Umweltgerechte Entsorgung gemäß Elektroaltgeräteverordnung (siehe unten).
- Trennung von Sondermüll (z. B. Akkus, Displays, Druckertoner).
Verwertung / Recycling / Wiederverwendung
- Entscheidung, ob Geräte weiterverwendet, verkauft oder entsorgt werden.
- Kooperation mit zertifizierten Entsorgungsfirmen oder gemeinnützigen Wiederverwertern.
Sicherstellung der Compliance / Nachvollziehbarkeit
- Internes Verfahren (z. B. Richtlinie oder SOP) zur Altgeräteverwertung definieren.
- Mitarbeiterschulungen und klare Zuständigkeiten.

Gesetzliche Anforderungen in Österreich für die Altgeräteverwertung
1. Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO)
- Setzt die EU-Richtlinie 2012/19/EU (WEEE) um.
- Regelt die Sammlung, Behandlung und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten.
- Verpflichtet Hersteller, Importeure und Händler zur Registrierung bei der Elektroaltgeräte-Koordinierungsstelle (EAK).
2. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Bei der Entsorgung von IT-Altgeräten mit personenbezogenen Daten ist eine endgültige Datenvernichtung erforderlich (z. B. durch zertifizierte Verfahren).
- Verantwortlicher muss nachweisen können, dass Daten nicht wiederhergestellt werden können.
3. Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)
- Regelt in Österreich den Umgang mit gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen.
- Betriebe, die IT-Altgeräte entsorgen, müssen ordnungsgemäße Entsorgungsnachweise führen.


Altgeräteverwertung mit 1CC
Die Altgeräteverwertung ist ein essenzieller Bestandteil eines nachhaltigen und gesetzeskonformen IT-Betriebs. Dabei müssen sowohl datenschutzrechtliche Vorgaben (z. B. DSGVO) als auch umweltrechtliche Anforderungen (z. B. EAG-VO, AWG) erfüllt werden. Besonders relevant ist die sichere und irreversible Löschung von Daten sowie die ordnungsgemäße Entsorgung oder Weiterverwertung der Geräte.
1CC übernimmt in diesem Kontext eine umfassende Rolle: Als kompetenter Partner unterstützt 1CC Unternehmen dabei, sämtliche rechtlichen, organisatorischen und technischen Aspekte der Altgeräteverwertung umzusetzen. Dazu zählen unter anderem:
- Beratung zur Gesetzeskonformität in Österreich und der EU
- Erstellung und Umsetzung interner Richtlinien zur sicheren Datenlöschung und Geräteentsorgung
- Koordination mit zertifizierten Entsorgungs- und Verwertungsstellen
- Dokumentations- und Nachweispflichten gegenüber Behörden und internen Prüfinstanzen
- Nachhaltige Lösungen zur Wiederverwendung oder ökologischen Entsorgung
Durch die Zusammenarbeit mit 1CC stellen Unternehmen sicher, dass Altgeräte nicht nur effizient, sondern auch gesetzeskonform und nachhaltig verwertet werden – mit voller Transparenz und Rückverfolgbarkeit.


„Als junges und dynamisches Unternehmen benötigen wir hohe Flexibilität. Das Konzept von 1CC in der Microsoft Azure bietet uns genau die Flexibilität und Agilität, die wir für unser Wachstum benötigen. Azure unterstützt unser Wachstum durch seine Skalierbarkeit, die es uns ermöglicht, Ressourcen je nach Bedarf anzupassen. Zudem profitieren wir von den umfassenden Sicherheitsfunktionen, die unsere Daten schützen.“



„Bei umfassenden IT-Umstellungen und Modernisierungen ist es entscheidend, einen kompetenten und verlässlichen Partner an seiner Seite zu haben, der die gewünschten Lösungen professionell und termingerecht umsetzt. Das gesamte 1CC-Team setzt Beauftragungen immer vorbildlich um. Wir sind froh einem Partner wie 1CC an der Seite zu haben der immer erstklassigen Service bietet.“

Interessiert an Altgeräteverwertung?
Haben Sie noch Fragen? Dann sprechen Sie uns bitte an!
Michael Klement
Head of Sales
- Rufen Sie uns an unter
-
+43 720 920 753
- Kontakt aufnehmen
-
Teilen Sie uns Ihre Fragen per E-Mail mit
- Termin direkt buchen
-
Anfrage für ein Online Meeting VC

Fragen zur Altgeräteverwertung
Altgeräte enthalten oft sensible Daten und umweltkritische Materialien. Eine gesetzeskonforme Verwertung schützt Ihre Unternehmensdaten, erfüllt gesetzliche Anforderungen (DSGVO, EAG-VO, AWG) und trägt zur Nachhaltigkeit bei.
Daten auf Festplatten, SSDs oder mobilen Geräten müssen irreversibel gelöscht werden – z. B. durch mehrfaches Überschreiben oder physische Zerstörung. 1CC verwendet zertifizierte Verfahren (z. B. Blancco, DBAN), die DSGVO-konform sind.
Je nach Zustand und Wunsch des Kunden werden Geräte:
- umweltgerecht entsorgt (gemäß EAG-VO und AWG),
- recycelt, oder
- wiederverwendet oder gespendet (z. B. an gemeinnützige Einrichtungen).
Ja – sofern technisch möglich, koordinieren wir die Wiederverwendung oder Weitergabe an zertifizierte Stellen oder soziale Projekte. Das ist nachhaltig und oft auch steuerlich interessant.
Diese werden als Sondermüll getrennt entsorgt, gemäß den Vorschriften des AWG und der Elektroaltgeräteverordnung.