Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 11.05.2022

1. Allgemeines, Geltungsbereich, Änderungsbefugnis 

1.1 Die First Class Consulting e.U. Günther-Schwab Weg 20, 2301 Probstdorf ("1CC") erbringt dem jeweiligen Vertragspartner ("Kunde") Softwaredienstleistungen (zB Wartung, Beratung, Installation, Konfiguration, Serverdienstleistungen) und vertreibt Hard- und Softwaredrittprodukte ("Leistungen"). 

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten in ihrer jeweils zum Vertragsabschlusszeitpunkt gültigen Fassung für sämtliche, auch zukünftige Leistungen, die 1CC gegenüber dem Kunden erbringt. Ergänzenden oder abändernden Vertragsbedingungen sowie etwaigen AGB des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Sie gelten nur, wenn sie von 1CC ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden. Mitarbeiter von 1CC sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben. 

1.3 Wenn nicht anders gekennzeichnet, sind sämtliche Angebote von 1CC freibleibend und Kostenvoranschläge unverbindlich. 1CC behält sich das Recht vor, bei Unterbleiben einer Beauftragung durch den Kunden für Kostenvoranschläge ein angemessenes Entgelt zu verrechnen. 

1.4 Ausdrückliche Bestimmungen des entsprechenden Einzelvertrags gehen diesen AGB aber vor. 

2. Vertragsabschluss 

2.1 Basis für den Vertragsabschluss ist entweder das Angebot von 1CC, in dem Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Daran ist 1CC grundsätzlich 14 Tage gebunden, falls sich aus dem Angebot oder aus den Umständen des Einzelfalls nicht etwas anderes ergibt. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahmeerklärung/Auftragsbestätigung durch 1CC zustande ("Einzelvertrag"). 

2.2 Gibt ausnahmsweise der Kunde ein Angebot ab – wie zB bei Bestellungen über den Marketplace – so ist er an dieses 14 Tage ab dessen Zugang bei 1CC gebunden. Die Annahme durch 1CC erfolgt in Schriftform (auch via E-Mail) oder durch faktische Lieferung (ebenfalls "Einzelvertrag"). 

2.3 Bei Bestellungen über den Marketplace werden die Bestimmungen nach §§ 9 ECG explizit ausgeschlossen. 

3. Allgemeiner Leistungsumfang 

3.1 Art und Umfang der Leistungen von 1CC richten sich nach den Bedingungen des jeweils zwischen 1CC und dem Kunden abgeschlossenen Einzelvertrages und der darin beinhalteten Leistungsbeschreibung. 

3.2 Andere als im Einzelvertrag festgelegte Leistungen sind nicht geschuldet. 

3.3 Schulungen und Dokumentationen sind nur dann und in dem Ausmaß geschuldet, als sie im Einzelvertrag ausdrücklich vereinbart wurden. Erbringt 1CC kostenlose, vertraglich nicht geschuldete Leistungen, so können diese ohne Vorankündigung jederzeit wieder eingestellt werden. 

3.4 Die einzelnen Leistungen sind teilbar und werden gesondert verrechnet. Leistungen von 1CC haben keinen Projektcharakter und sind von etwaigen Kundenprojekten separat zu betrachten. Nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung sind sie Bestandteil eines vom Kunden oder eines Dritten für den Kunden durchgeführten Projektes. Dies gilt auch dann, wenn die Leistungen aus Sicht des Kunden technisch, organisatorisch und/oder zeitlich in ein IT-Projekt eingegliedert sind. Die Pflichten des Kunden gegenüber 1CC werden durch Verzögerung in einem solchen Projekt weder aufgeschoben noch eingeschränkt. 

3.5 1CC erbringt seine Leistungen während der bei 1CC üblichen Geschäftszeiten. Diese sind Montags bis Donnerstags in der Zeit von 08 bis 17 Uhr und Freitags von 08 bis 14 Uhr ("Geschäftszeiten"). Wochenenden und Feiertage sind keine Geschäftszeiten. 

3.6 1CC kann sich bei der Erfüllung eines Einzelvertrags von anderen von ihr beauftragten, qualifizierten, dritten natürlichen oder juristischen Personen ("Subunternehmer") vertreten lassen. 

3.7 Umfasst der Leistungsumfang auch Drittleistungen wie Bezug und Lieferung von Komponenten von Dritten und/oder Lieferung von Fremdsoftware ("Drittleistungen"), wird 1CC dies entsprechend kennzeichnen bzw anmerken, sofern dies dem Kunden nicht ohnehin bekannt ist. Sofern der Kunde diese Drittleistungen nicht über den Marketplace einkauft, bevollmächtigt er mit der Auftragserteilung 1CC, diese Drittleistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden zu beauftragen. Diesfalls kommt ein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Kunden zustande. Etwaige Ansprüche aus diesem Verhältnis sind direkt und ausschließlich zwischen diesen Parteien abzuwickeln. Alternativ behält sich 1CC das Recht vor, die Drittleistungen im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Kunden zu beauftragen. In diesem Fall sind die Ansprüche des Kunden bezüglich Drittleistungen auf die Abtretung etwaiger Ansprüche von 1CC gegenüber den Dritten an den Kunden beschränkt. 

3.8 Grundsätzlich hat der Kunde im Rahmen der Leistungserbringung keinen Anspruch auf einen bestimmten Fertigstellungstermin oder eine bestimmte Reaktionszeit, sofern dies im Einzelvertrag nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Ort der Leistungserbringung wird von 1CC nach technischen, räumlichen und organisatorischen Gegebenheiten bestimmt. 

3.9 Bei einem käuflichen Erwerb von Softwareprogrammen sind keine weitergehenden Leistungen von 1CC wie insbesondere Wartungs- und Supportleistungen umfasst.


4. Besondere Bestimmungen für Installation, Konfiguration und ähnliche Dienstleistungen

4.1 Bei Installation, Konfiguration und ähnlichen Dienstleistungen hat der Kunde allgemeine Mitwirkungspflichtem (vgl Pkt 7) zu erfüllen.

4.2 1CC wird sich bemühen, die Kundenspezifikationen bestmöglich zu erfüllen. Sollte der Standort des Kunden als Erfüllungsort der Umsetzung im Einzelvertrag definiert sein, so verpflichtet sich der Kunde zur Bereitstellung der Entwicklungsumgebung, Entwicklungswerkzeuge und Testumgebung. Weiters verpflichtet sich der Kunde zur Bereitstellung der Schnittstellen für den Datenimport und -export sowie ausreichende Testdaten für Testzwecke.

4.3 Individuelle Konfigurationen und Dienstleistungen sind vom Kunden nach Implementierung bzw Installierung abzunehmen (vgl Pkt 9).


5. Besondere Bestimmungen für Wartungsleistungen

5.1 Die Wartungsbereitschaftszeit für im Einzelvertrag festgelegte Softwareprogramme besteht während der Geschäftszeiten von 1CC. Wartungsleistungen werden per Fernwartung erbracht. Eine Leistungserbringung am Sitz des Kunden bedarf einer gesonderten Beauftragung gegen gesondertes Entgelt. 

5.2 Wartungsleistungen umfassen allgemeine Fehlerkorrekturen der gelieferten Softwareprogramme. Updates oder Upgrades sind davon nicht umfasst. 

5.3 Ein "Fehler" liegt insbesondere dann vor, wenn ein Softwareprogramm

      • die in der Produktspezifikation angegebene Funktionen nicht erfüllt;
      • falsche Ergebnisse liefert;
      • den Lauf unkontrolliert abbricht; oder
      • in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, sodass die Nutzung eines Softwareprogramms unmöglich oder wesentlich eingeschränkt

Fehler müssen reproduzierbar sein. Etwaige durch eine Wechselwirkung mit anderen Softwareprodukten resultierende Störungen sowie Bedienungsfehler sind keine Fehler. 

5.4 Die angemessene Frist zur Fehlerbehebung/Mangelbeseitigung hat sich an der Schwere des Fehlers ("Fehlerklassen") zu orientieren:

      • Der Fehler ist kritisch, wenn die zweckmäßige Nutzung eines Teils oder des gesamten Softwareprogramms nicht möglich oder unzumutbar eingeschränkt ist. Der Fehler hat schwerwiegenden Einfluss auf die Geschäftsabwicklung oder Sicherheit. Eine Weiterarbeit ist nicht möglich.
      • Der Fehler ist schwer, wenn die zweckmäßige Nutzung eines Teils oder des gesamten Softwareprogramms ernstlich eingeschränkt ist. Der Fehler hat wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsabwicklung oder Sicherheit, lässt aber eine Weiterarbeit zu.
      • Der Fehler ist leicht, wenn die zweckmäßige Nutzung eines Teils oder des gesamten Softwareprogramms unwesentlich eingeschränkt ist. Der Fehler hat geringen bis keinen Einfluss auf die Geschäftsabwicklung oder Sicherheit und lässt auch eine Weiterarbeit zu.

5.5 Der Kunde hat 1CC Fehler unverzüglich schriftlich per Mail zu melden und dabei detailliert anzugeben, wie sich der Fehler äußert, auswirkt und unter welchen Umständen er auftritt. 1CC wird den Fehler nach eigenem Ermessen einstufen, einer Fehlerklasse zuordnen und sodann die Fehlerbehebung in angemessener Frist durchführen. 

5.6 Die Parteien vereinbaren eine Reaktionszeit von 24 Stunden innerhalb der Wartungsbereitschaftszeit für kritische und schwere Fehler. Für leichte Fehler gilt eine entsprechend längere, angemessene Frist als vereinbart. Die Reaktionszeit ist die Zeitspanne zwischen dem Eingang der Fehlermeldung durch den Kunden bei 1CC und dem Beginn der Fehleranalyse. Für die Berechnung der Reaktionszeit ist ausschließlich auf die Geschäftszeiten von 1CC abzustellen und bleiben außerhalb der Geschäftszeiten liegende Zeiträume außer Betracht. 


6. Besondere Bestimmungen für Serverdienstleistungen 

6.1 Soweit die Leistungen von 1CC Serverdienstleistungen beinhalten, schuldet 1CC keine bestimmte Verfügbarkeit, Ausfalls- oder Datensicherheit, sofern nicht im Einzelnen vereinbart.


7. Mitwirkungs- und Beistellpflichten des Kunden

7.1 Die ordnungsgemäße Leistungserbringung durch 1CC setzt eine qualitativ einwandfreie, termingerechte Unterstützung durch den Kunden voraus. Der Kunde verpflichtet sich, 1CC mit allen Maßnahmen zu unterstützen, die für die Erbringung der Leistungen durch 1CC erforderlich oder zweckmäßig sind. 

7.2 Der Kunde hat die, für die Erbringung und Nutzung der Leistungen von 1CC notwendige technische Einsatzumgebung bzw Infrastruktur auf eigene Kosten und Gefahr zu beschaffen, zu unterhalten und funktionstüchtig zu erhalten. 

7.3 Der Kunde hat 1CC über alle Besonderheiten seiner IT-Struktur, seiner Ablauforganisation und der von ihm eingesetzten Softwareprogrammen sowie über alle Umstände, die die Leistungen behindern, verzögern oder sonst beeinträchtigen können, proaktiv schriftlich zu informieren. Insbesondere hat der Kunde 1CC sämtliche benötigten Unterlagen und Informationen unverzüglich und vollständig vorzulegen. 

7.4 1CC ist nicht verpflichtet, die Qualität bzw Fehlerfreiheit von Mitwirkungsleistungen oder Beistellungen des Kunden oder deren Richtigkeit bzw Vollständigkeit zu überprüfen. 

7.5 Der Kunde wird alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht erbringen, dass 1CC in der Leistungserbringung nicht behindert wird. Entstehen durch die nicht ordnungsgemäße oder rechtzeitige Mitwirkung bzw Beistellung des Kunden Verzögerungen oder Mehraufwand, kann 1CC angemessene Änderungen des Zeitplans (samt Wiederanlaufzeit) und der vereinbarten Vergütung verlangen. Unterlässt der Kunde seine Verpflichtung trotz Nachfristsetzung, ist 1CC berechtigt vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. 


8. Nutzungsrechte, Urheberrecht und Lizenzierung 

8.1 Der Kunde anerkennt, dass alle Rechte, insbesondere die ausschließlichen Verwertungs-, Bearbeitungs- und Urheberpersönlichkeitsrechte an allen im Einzelvertrag festgelegten und dem Kunden überlassenen bzw zur Verfügung gestellten Softwareprogrammen und der begleitenden Dokumentation ausschließlich 1CC zustehen. Der Kunde hat an Softwareprogrammen und der begleitenden Dokumentation lediglich die im Einzelvertrag und diesen AGB festgelegten Befugnisse. Sämtliche sonstigen Rechte am geistigen Eigentum, behält sich 1CC ausdrücklich vor. Insbesondere stehen 1CC am Source-Code und der Dokumentation der im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Einzelvertrages geschaffenen bzw weiterentwickelten Programme sämtliche Rechte zu. 

8.2 Der Kunde erwirbt im Fall eines käuflichen Erwerbs von Softwareprogrammen sowie von Individualprogrammierungen neben den zwingenden gesetzlichen Befugnissen das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht sublizenzierbare Recht, die Software im einzelvertraglich vereinbarten Umfang zeitlich unbeschränkt zu nutzen ("zeitlich unbeschränkte Nutzungsbewilligung"). Die Nutzungsbewilligung beginnt mit dem im Einzelvertrag festgelegten Vertragsbeginn zu laufen. Die Einräumung dieser zeitlich unbeschränkten Nutzungsbewilligung wird mit der Zahlung der Vergütung abgegolten. 

8.3 Im Fall einer einzelvertraglich vereinbarten Anmietung des Softwareprogramms, erhält der Kunde neben den gesetzlich zwingenden Befugnissen das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, das Softwareprogramm im einzelvertraglich vereinbarten Umfang, jedoch zeitlich beschränkt zu nutzen ("zeitlich beschränkte Nutzungsbewilligung"). 

8.4 Das Softwareprogramm darf vom Kunden nur in der vereinbarten Einsatzumgebung und im Rahmen der vereinbarten Einsatzbedingungen genutzt werden. Bei Nutzung von Softwareprodukten in einem Netzwerk ist für jeden gleichzeitigen Benutzer eine Lizenz erforderlich. Der Kunde darf das Softwareprogramm nur für die vereinbarten Zwecke nutzen. Jedwede weitergehende Nutzung ist dem Kunden untersagt. Insbesondere ist jegliche Verwertung und/oder Bearbeitung sowie die Weitergabe von Softwareprogrammen und etwaig mitgelieferter Dokumentationen unzulässig. 

8.5 Der Kunde kann seine Nutzungsbewilligung an den Softwareprogrammen an einen Dritten nur übertragen oder sublizenzieren, wenn 1CC der Übertragung oder Sublizenzierung schriftlich zugestimmt und der Dritte sich den Nutzungsbeschränkungen unterworfen hat. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Zustimmung durch 1CC. 

8.6 Für die unbefugte Weitergabe von Softwareprogrammen und Nutzung über den vereinbarten Leistungsumfang hat der Kunde auf Aufforderung durch 1CC eine verschuldensunabhängige Konventionalstrafe in der Höhe des geschuldeten zehnfachen Jahresnutzungsentgelts bzw doppelten Auftragswert an 1CC zu entrichten. 

8.7 Der Kunde hat bei überlassenen Softwareprodukten Dritter die jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers dieser Softwareprodukte zu beachten.


9. Lieferung/Abnahme

9.1 Bei Softwareprogrammen zur Selbstinstallation durch den Kunden und Hardwarelieferungen findet keine Abnahme statt. Hier gilt die fünftägige, schriftliche Rügefrist ab Übergabe bzw Zurverfügungstellung der Komponenten. 

9.2 Installations- und Implementierungsleistungen können vom Kunden gesondert beauftragt werden. In diesem Fall hat eine Abnahme durch den Kunden gemäß Pkt 9.3 zu erfolgen.

9.3 ​Der Kunde hat dazu die Programme nach Installation und Implementierung einem zweckmäßigen Funktionstest binnen einer Frist von fünf Werktagen zu unterziehen. Treten in der Testphase kritische oder schwere Mängel ("betriebsbehindernde Mängel") auf, wird 1CC diese binnen angemessener Frist beheben und einen neuen Abnahmetermin festlegen. Meldet der Kunde binnen der fünf Werktage keine betriebsbehindernden Mängel, gilt die Abnahme als erfolgt. Nutzt der Kunde die gelieferten/zur Verfügung gestellten Programme im Echtbetrieb bereits vor der Abnahme, gilt das Programm ebenfalls als abgenommen. Mit erfolgreicher Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.


10. Leistungsstörungen und Gewährleistung 

10.1 1CC schuldet bei der Leistungserbringung keinen bestimmten Erfolg. 

10.2 1CC haftet nicht für Mängel infolge unvollständiger oder fehlerhafter Angaben des Kunden. 

10.3 Der Kunde ist in jedem Fall für die Auswahl der Leistungen sowie die technischen Einsatzbedingungen selbst verantwortlich. Er trägt das Risiko dafür, dass diese seinen Bedürfnissen entsprechen. 

10.4 Im Fall der Lizenzierung von Softwareprogrammen sowie der Erbringung von (Individual)Programmierungen gewährleistet 1CC, dass die Leistungen die im Einzelvertrag festgelegten Spezifikationen zum Zeitpunkt der Übergabe/der Zurverfügungstellung erfüllen. Die in Katalogen, Prospekten, Produktbeschreibungen, Werbeaussagen und dergleichen enthaltenen Angaben sowie sonstige schriftliche oder mündliche Äußerungen sind nur maßgebend und werden nur Vertragsgegenstand, wenn der Einzelvertrag sie ausdrücklich zum Vertragsinhalt erklärt. 

10.5 Die Beweislast für das Vorliegen von Mängeln trägt der Kunde. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit nach § 924 ABGB ist ausgeschlossen. 

10.6 Bei sämtlichen sonstigen Leistungen, die nicht der Abnahme nach Pkt 9 unterliegen, hat der Kunde diese gemäß § 377 ff UGB auf Mängel zu untersuchen. Festgestellte Mängel sind 1CC unverzüglich, längstens aber binnen fünf Kalendertagen nach Übergabe/Zurverfügungstellung der Leistung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt zu geben. Versteckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen fünf Kalendertagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Soweit zumutbar, wird der Kunde 1CC bei der Mängelbeseitigung (Nachbesserung) unterstützen und insbesondere die relevanten Unterlagen bereithalten. 

10.7 1CC wird nach freier Wahl durch Nachbesserung, durch Fehlerbeseitigung, durch Installation eines Work-Around, Überlassung eines neuen Programmstandes oder durch Aufzeigen von Möglichkeiten, die Auswirkungen des Fehlers zu vermeiden, leisten. Preisminderung und Wandlung sind ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche können längstens binnen 6 Monaten ab Übergabe der betroffenen Leistung gerichtlich geltend gemacht werden.


11. Höhere Gewalt 

11.1 Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie zB Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitliche Eingriffe, Epidemien wie dem Corona-Virus, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw Datenleitungen nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar. 


12. Haftungsbeschränkung 

12.1 1CC leistet – außer im Fall von Personenschäden, Tod oder im Falle der Anwendbarkeit des Produkthaftungsgesetzes – nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden Schadenersatz. Die Haftung von 1CC ist überdies der Höhe nach insgesamt mit dem Einmalentgelt (beim Kauf) oder dem vereinbarten Jahresentgelt begrenzt. Der Beweis dafür, dass Schäden von 1CC vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind, obliegt dem Kunden. 

12.2 1CC übernimmt keine Haftung für entgangenen Gewinn, erwartete aber nicht eingetretene Ersparnisse, mittelbare Schäden und Folgeschäden, sowie für Schäden an Daten oder durch Datenverluste herbeigeführte Schäden. 

12.3 1CC haftet nicht für Drittleistungen. 

12.4 Der Kunde hat sämtliche von 1CC nicht schriftlich anerkannte Schadenersatzansprüche bei sonstiger Verjährung innerhalb von einem Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen. 


13. Vergütung und Zahlungsbedingungen 

13.1 Die Entgelte und etwaige besondere Zahlungsbedingungen für die Leistungserbringung durch 1CC werden im Einzelvertrag festgelegt. Sämtliche Entgelte verstehen sich in Euro und exklusive Steuern, Gebühren und öffentlicher Abgaben. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage ab Erhalt der Rechnung.

13.2 Sofern im Einzelvertrag nicht abweichend festgelegt, werden die Leistungen von 1CC nach tatsächlichem Anfall und dem daraus entstandenen Aufwand verrechnet. 

13.3 Wartungspauschalen sind monatlich im Voraus fällig. 

13.4 Bei Zahlungsverzug des Kunden werden die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9,2%-Punkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank ab dem Tag der Fälligkeit verrechnet. Darüber hinaus ist 1CC diesfalls nach Mahnung unter Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen zum Rücktritt von sämtlichen mit dem Kunden abgeschlossen Vereinbarungen berechtigt. 

13.5 1CC ist im Falle des Zahlungsverzuges berechtigt, ihre Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der Rückstände einzustellen bzw diese zu entziehen. Auch ist es 1CC in einem solchen Fall gestattet, durch entsprechende technische Einrichtungen bzw Einstellungen die Software für die Dauer des Verzuges unbenutzbar zu machen. 1CC ist jedenfalls ist überdies berechtigt, das Entgelt für alle bereits erbrachten Leistungen ungeachtet allfälliger Zahlungsfristen sofort fällig zu stellen. 

13.6 Ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht kann vom Kunden gegenüber 1CC nur wegen unbestrittener oder gerichtlich rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen ausgeübt werden. 

13.7 Sämtliche Gebühren, Abgaben und Steuern, die sich aus dem Abschluss des Vertrages und der Inanspruchnahme der Dienste ergeben, trägt der Kunde. 


14. Vertragsdauer und Kündigungsfristen 

14.1 Die Vertragslaufzeit ist im jeweiligen Einzelvertrag festgelegt. 

14.2 Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit eingeschriebenem Brief vorzeitig und fristlos zu kündigen. 

14.3 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die jeweils andere Partei trotz schriftlicher Mahnung und unter angemessener Nachfristsetzung und Androhung der Kündigung wesentliche Verpflichtungen aus dem Einzelvertrag verletzt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere, aber nicht ausschließlich bei Verletzung der Nutzungsberechtigung und bei Zahlungsverzug vor. 

14.4 Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund, der in der Sphäre des Kunden liegt, sowie bei einer unberechtigten Auflösung durch den Kunden hat 1CC ohne Abzug Anspruch auf Bezahlung aller Leistungen bis zum nächstfolgenden ordentlichen Kündigungszeitpunkt bzw des vereinbarten Gesamtbetrages. 

14.5 Bei Vertragsbeendigung hat der Kunde unverzüglich sämtliche ihm von 1CC überlassene Unterlagen und Dokumentationen an 1CC zurückzustellen. 


15. Datenschutz und Geheimhaltung 

15.1 Die Parteien werden die Vorschriften des Datenschutz- und Telekommunikationsgesetzes beachten und die sie treffenden Pflichten wahrnehmen. Die Parteien verpflichten sich insbesondere dazu, das Datengeheimnis nach § 6 DSG zu wahren. 

15.2 Jede Partei sichert der anderen zu, alle ihr im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung zur Kenntnis gebrachten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse als solche zu behandeln, nur entsprechend der einzelvertraglichen Vereinbarung zu nutzen und diese Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sind. Diese Pflicht gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus auf unbegrenzte Zeit. 


16. Schlussbestimmungen 

16.1 1CC ist berechtigt, den Kunden sowie die Art der für ihn erbrachten Leistungen für Referenzzwecke Dritten gegenüber anzuführen. 

16.2 1CC kann seine Rechte und Pflichten aus dem Einzelvertrag ohne Zustimmung des Kunden auf einen oder mehrere Dritte übertragen. Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme kein Recht zur Kündigung zu. 

16.3 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder eines Einzelvertrages bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform. Als schriftliche Erklärung im Sinne dieser AGB gelten Schreiben per E-Mail, Post oder Fax. 

16.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 

16.5 Diese AGB und auf deren Basis abgeschlossene Einzelverträge unterliegen ausschließlich dem materiellen Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch dann, wenn die Leistungen von 1CC im Ausland erbracht werden. 

16.6 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, einschließlich über die Frage des rechtmäßigen Zustandekommens eines Einzelvertrages, ist ausschließlich das für 2100 Korneuburg örtlich und sachlich zuständige Gericht.